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27.09.2007 Bereits 1793 gab es ein Rauchverbot! Hafenlohr Eigentlich ist es nichts Neues, das Rauchen zu verbieten. Schon vor über 210 Jahren, am 25. Juli 1793, sprach der in Lohr geborene Fürstbischof Franz Ludwig von Erthal in einer Verordnung sein Missfallen darüber aus, dass der „Unfug des Tobackrauchens“ auf öffentlichen Straßen in Würzburg trotz Verbots getrieben werde. Weiter führte der Landesherr aus: „Wir geben zu überlegen, wie sehr nicht nur die Gesetze des Anstandes, sondern auch der Billigkeit von denen verletzt werden, welche von dem größten Teile einer Gesellschaft verlangen, dass er besonders an Orten, die zum allgemeinen Vergnügen bestimmt sind, Ungemächlichkeiten fühlen soll, damit sie, obgleich ihre Anzahl die Geringste ist, das Vergnügen und eingebildete Bedürfnis des Tobackrauchens auch auf öffentlichen Straßen befriedigen können“. Es wird auch darauf hingewiesen, dass das Rauchen die Feuergefahr erhöhe, die Sicherheit der Bürger gefährde und gegen die gute Sitte verstoße. Dann wird allen Personen jeden Standes verboten, auf öffentlichen Straßen zu rauchen. „Den sämtlichen Gastwirten befehlen wir zugleich nachdrucksamst, alle bei ihnen ankommenden Gäste von dieser Verordnung zu benachrichtigen“, ist in der Verordnung des Fürstbischofs außerdem zu lesen. Die angedrohte Strafe für erwischte Raucher war sehr beachtlich: Sollte es nach Verkündigung dieser Verordnung jemand wagen, „dem ernstlichen Verbote entgegen zu handeln, so hat derselbe nach dem Verluste seiner Tobackspfeife eine unnachlässige Geldstrafe von fünf Gulden oder nach Umständen eine Gefängnis- oder sonstige Leibesstrafe zu gewärtigen“. Was diese Strafen bedeuteten ist zu ermessen, wenn bedacht wird, dass ein Paar Schuhe damals 1 ½ Gulden kostete; für einen Gulden vier Kilogramm Fleisch zu bekommen waren und der Jahressold eines preußischen Soldaten 36 Gulden betrug. [Dieser Text wurde von unserem Ehrenbürger Otmar Bilz zur Verfügung
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