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Main-Post / Gemeinde Hafenlohr (kaw), 09.07.2004
Grabeinfassungen erlaubt
Hafenlohr (KAW) Nachdem der Umbau des Friedhofes Hafenlohr zügig voran geht, musste die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen geändert werden. Zunächst wurde der Plan zur Neugestaltung des Friedhofes Hafenlohr anerkannt.
Weil bereits einige Anträge auf Grabeinfassungen vorliegen, musste hier eine einheitliche Höhe festgesetzt werden. Es wurde diskutiert, ob es nur bei Familien- oder auch bei Einzelgräbern Grabeinfassungen geben kann. Die überwiegende Mehrheit des Gemeinderates war der Meinung, dass sowohl bei Familien-, als auch bei Einzelgräbern Grabeinfassungen erlaubt werden sollen. Die Höhe wurde auf zwölf Zentimeter, gemessen ab Oberkante des Plattenbelages beziehungsweise des Fußweges, festgesetzt.
Änderungen gibt es auch bei der Friedhofs-Gebührensatzung. So wurde die Leichenhausgebühr von bisher 40 Euro auf jetzt 50 Euro erhöht, nachdem Toiletten angebaut und eine neue Lautsprecheranlage gekauft wurde. Die bisherige Grabmalgenehmigungsgebühr von fünf Euro deckt nicht die Verwaltungskosten und wurde deshalb auf zehn Euro erhöht. Beide Erhöhungen gelten ab der Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt.
In der jüngsten Gemeinderatssitzung notiert:
- Der Freistaat Bayern muss weitere Flächen für FFH- und Vogelschutzgebiete an den Bund nachmelden. Vorgesehen sind hier die Bereiche der Läufe von "Hafenlohr" und "Wachenbach". Der Gemeinderat stimmte der Nachmeldung dieser Gebiete zu. Nachdem die Wertigkeit des Laufes der "Hafenlohr" sich dadurch wesentlich erhöhen wird, wird der Antrag auf Umstufung der Hafenlohr in ein Gewässer 2. Ordnung in Erinnerung gebracht.
- Die Bauvorhaben von Josef Hettiger (Neubau einer Gaube) und von Wilhelm Brönner (Umnutzung eines Nebengebäudes zu einer Gaststätte mit Biergarten) wurden vom Landratsamt genehmigt.
- Die Straßenausbaubeiträge für die Errichtung der Gehwege in der Ortsdurchfahrt Windheim müssen erhoben werden, teilt das Landratsamt mit. Es muss deshalb eine neue Satzung ausgefertigt werden, nachdem die alte Satzung aus dem Jahr 1980 rechtswidrig ist.
- Die Volksschule Hafenlohr teilte mit, dass die Bundesjugendspiele wahrscheinlich aus sicherheitstechnischen Gründen abgesagt werden müssen. Der Sicherheitszustand des Außengeländes sei in höchstem Maße bedenklich. Nach Rücksprache mit Gemeinderat und VfB- Vorsitzendem Franz Riedmann wird Bürgermeister Ritter dem Schulleiter anbieten, die Bundesjugendspiele auf dem Sportplatz auszutragen.
- Genehmigt wurden drei Bauanträge: ein Tekturplan von Evelyn Schneider aus Hafenlohr zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, der Bauantrag von Stefan Ritter und Susanne Mundelsee aus Hafenlohr zur Errichtung einer Garage und der Antrag von Violeta Bajsini aus Hafenlohr zur Errichtung von Werbeschildern.
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